Das Konzept für den Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb an den Grundschulen sowie den Grundstufen der SBBZ ist angelehnt an die Regelungen für den Wiedereinstieg nach dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr zum Ende der Pfingstferien. Damit können die Schulen bei ihren Planungen auf die organisatorischen Erfahrungen zurückgreifen, als dieses Modell bereits an den Grundschulen erfolgreich umgesetzt wurde.
Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden von 22. Februar 2021 an ebenfalls im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots.
Wie bereits im vergangenen Jahr sollen die Schulen ab 22. Februar auch wieder einzelne Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht einbeziehen können, die über den Fernunterricht nicht erreicht werden konnten oder Schwierigkeiten beim Fernlernen haben. Diese Möglichkeit gilt sowohl in den Grundschulen wie auch an den weiterführenden und den beruflichen Schulen.
Nachdem das Sozialministerium am 21. Januar 2021 kurzfristig mitgeteilt hatte, dass die Schutzmasken des Typs KN95 von der DEKRA GmbH qualitätsgeprüft sind, hat das Kultusministerium umgehend alle Schritte eingeleitet, um den Versand an die Grundschulen zu veranlassen, um das dortige Personal auszustatten. Die Schutzmasken, die dabei an die Grundschulen gehen, sind laut Sozialministerium als uneingeschränkt tauglich für den Einsatz in den Schulen beurteilt worden. Die Versandaktion an die rund 2.500 Grundschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft im Land ist so gut wie abgeschlossen. Eine Maskenpflicht im Unterricht an den Grundschulen wird seitens der Landesregierung allerdings weiterhin nicht angestrebt - aus pädagogischen und wissenschaftlich begründeten infektiologischen Gründen. Freiwillig kann eine Maske aber selbstverständlich getragen werden.