DREI RECHTE – EIN LEITBILD FÜR UNTERRICHT

  1. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
  2. Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  3. Jeder respektiert die Rechte des anderen.

WAS PASSIERT IN DER TRAININGSINSEL?

Werden die aufgeführten drei Rechte von einem Schüler, einer Schülerin wiederholt nicht beachtet, wird er bzw. sie in die Trainingsinsel geschickt. Dort findet ein Gespräch bzgl. der Ursachen für das störende Verhalten statt.

Mögliche künftige Verhaltensweisen in ähnlichen Situationen werden erörtert. Letztlich wird ein Vertrag zwischen allen Beteiligten geschlossen.

Wichtig ist, dass alle Seiten Gehör finden und mit einem guten Gefühl die Konfliktbearbeitung abschließen können.

WAS IST DIE TRAININGSINSEL?

Unter der Trainingsinsel versteht man einen separaten Raum außerhalb des Unterrichts, in dem anfallende Konflikte gemeinsam mit den Beteiligten reflektiert werden mit dem Ziel, soziale Kompetenzen zu stärken. Die Trainingsinsel wird von ehrenamtlich tätigen Personen, dem Jugendhaus und Lehrkräften getragen.